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Antrag auf Erteilung eines Berechtigungsscheines gem. § 19 AVBayFiG zum Fischfang unter Verwendung elektrischen Stromes

Angaben zum Antragsteller

Zeitraum der beantragten Befischung

Fischwasser

Daten zur Befischungsstrecke

Letzte Elektrofischerei in diesem Gewässer

Elektrofischer

Von dem Berechtigungsschein darf der Inhaber nur Gebrauch machen, wenn der für den Betrieb des Elektrofischereigerätes persönlich Verantwortliche (Elektrofischer)

  • einen gültigen Bedienungsschein besitzt,
  • eine anerkannte Einrichtung für das Elektrofischereigerät einen Zulassungsschein erteilt hat
  • und eine Haftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen besteht.

Den Bedienungsschein erteilt die Landesanstalt für Landwirtschaft nach Teilnahme an einem Lehrgang und Bestehen einer Prüfung. Die in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland nach den dortigen Rechtsvorschriften erteilten Bedienungsscheine sind gleichgestellt, § 19 AVBayFiG.

Eigentümer der Elektrofischereianlage

(Nur Ausfüllen, wenn Abweichungen zur Angabe Elektrofischer)

Zweck und Beschreibung der elektrischen Befischung

Hinweis:

Ist der Antragsteller nicht gleichzeitig der Fischereirechtsinhaber bzw. Pächter des Fischereirechts des zu befischenden Gewässers bzw. des betroffenen Gewässerabschnittes, so ist dem Antrag eine Einverständniserklärung des Fischereirechtsinhabers bzw. des Pächters des Fischereirechts für eine Elektrobefischung beizulegen.

Nach dem Absenden wird Ihnen das ausgefüllte Formular zum Download bereit gestellt. Bitte dieses unterschrieben senden an: Bezirk Unterfranken, Silcherstr. 5, 97074 Würzburg.

Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO finden Sie unter:

www.bezirk-unterfranken/datenschutz.de