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Antrag

auf Gewährung einer Zuwendung nach der Förderrichtlinie Suchtberatungsstellen

Daten zum Dienst/Maßnahmeträger (Antragsteller)

Bankverbindung

Erklärung:

 

Es wird versichert, dass

  • die Bestimmungen der Richtlinie des Bezirk Unterfranken zur Förderung der Psychosozialen Suchtberatungsstellen bekannt sind und anerkannt werden,
  • die allgemeinen Nebenbestimmungen als rechtsverbindlich anerkannt werden,
  • die beantragten Mittel zur Finanzierung der Psychosozialen Suchtberatungsstelle verwendet werden
  • eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG für das Vorhaben nicht besteht
  • die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist
  • die Angaben im Antrag richtig und vollständig sind
  • dem/r Unterzeichner/in bekannt ist, dass die Zuwendung im Falle ihrer zweckwidrigen Verwendung der Rückforderung und Verzinsung unterliegt.

Anlagen

____________________________________________

Rechtsverbindliche Unterschrift

Übersicht über die Beschäftigten und Personalkosten

Kosten- und Finanzierungsplan

A) Kostenplan

Sachkosten

B) Finanzierung

Zuwendungen des Bezirks zu den

Eigenmittel

Nach dem Absenden wird Ihnen das ausgefüllte Formular zum Download bereit gestellt. Bitte dieses unterschrieben senden an: Bezirk Unterfranken, Silcherstr. 5, 97074 Würzburg.

Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Grundinformation

Verantwortlicher

Bezirk Unterfranken, Direktion der Bezirksverwaltung, Silcherstraße 5, 97074 Würzburg bezirksverwaltung@bezirk-unterfranken.de, Telefon 0931 7959 0 

Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter der Bezirksverwaltung, Silcherstraße 5, 97074 Würzburg, datenschutzbv@bezirk-unterfranken.de, Telefon 0931 7959 1625 

Die von Ihnen aufgrund der jeweiligen Förderrichtlinien des Bezirk Unterfranken erhobenen Daten sind erforderlich, um zu prüfen, ob die Förderung bzw. Auszahlung der beantragten Förderung benötigt wird.

Wenn keine oder keine vollständigen Angaben gemacht werden, kann der Antrag möglicherweise aus förderrechtlichen Gründen nicht bearbeitet werden. Das könnte dazu führen, dass eine Förderung nicht oder nicht in der beantragten Höhe bewilligt werden kann.

 

Die Datenverarbeitung und -nutzung erfolgt nach den Vorschriften der §§ 67 ff. SGB X i. V. m. Art. 6 Abs. 1 e), Abs. 2 und 3 DSGVO.

 

Ihre Daten können vom Bezirk Unterfranken im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung gem. §§ 67d ff. SGB X an Dritte übermittelt werden, z. B. an andere Sozialleistungsträger i. S. d. § 35 SGB I, Gerichte, Strafverfolgungsbehörden, Haftpflichtversicherungen sowie entsprechende Stellen in anderen EU-Ländern.

 

Die Daten werden auch für statistische Zwecke verwendet (§§ 121 ff. SGB XII). Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben gemäß § 84 SGB X für die Abwicklung der Leistungsansprüche sowie möglicher Erstattungs- und Regressansprüche erforderlich ist.

 

Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auf der Homepage des Bezirks Unterfranken (https://www.bezirk-unterfranken.de/hilfen/sozialhilfe/53.Sozialhilfe.html). Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

 

Sie können sich auch an den Datenschutzbeauftragten der Bezirksverwaltung des Bezirks Unterfranken wenden, den Sie unter der Telefonnummer: 0931/7959-1625 oder über folgende E-Mail-Adresse: datenschutzbv@bezirk-unterfranken.de erreichen.

Hinweise zum Datenschutz

Unsere ausführlichen Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.bezirk-unterfranken.de/datenschutz.