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Antrag

zur Förderung von Zuverdienst-Arbeitsprojekten für Menschen mit Behinderung im Sinne des § 99 SGB IX in Unterfranken

Zuwendungsempfänger

Bankverbindung

Höhe der beantragten Zuwendung


Angaben zu den Personalkosten (Anleiter)



Sonstige Angaben zum Projekt

Erklärung:

  1. Die Vereinbarung zur Errichtung von Zuverdienstarbeitsplätzen mit dem Bezirk Unterfranken -Sozialverwaltung- Würzburg wird als Grundlage der Förderung anerkannt.
  2. Der Bezirk Unterfranken wird unverzüglich unterrichtet, falls sich Änderungen in der Planung oder im Fortgang des Projektes ergeben, die Auswirkungen auf die Förderung haben.
  3. Es wird bestätigt, dass die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist.
  4. Die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel wird nachgewiesen.
  5. Unter den genannten Teilnehmern befinden sich keine Empfänger von Leistungen nach dem SGB II bzw. diese sind gekennzeichnet.
  6. Wir versichern, dass alle gemachten Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen.

____________________________________________

Rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers

Im Projekt angemeldete Mitarbeiter

Name

Nachweis der Teilnahmeberechtigung

= Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 99 SGB IX;

Vorlage einer fachärztlichen Bescheinigung über die Personenkreiszugehörigkeit und ggf. eines Kurzberichtes über die Notwendigkeit der Maßnahme.

Nach dem Absenden wird Ihnen das ausgefüllte Formular zum Download bereit gestellt. Bitte dieses unterschrieben senden an: Bezirk Unterfranken, Silcherstr. 5, 97074 Würzburg.

Hinweis gem. Art. 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Grundinformation

Verantwortlicher

Bezirk Unterfranken, Direktion der Bezirksverwaltung, Silcherstraße 5, 97074 Würzburg bezirksverwaltung@bezirk-unterfranken.de, Telefon 0931 7959 0 

Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter der Bezirksverwaltung, Silcherstraße 5, 97074 Würzburg, datenschutzbv@bezirk-unterfranken.de, Telefon 0931 7959 1625 

Die von Ihnen aufgrund der jeweiligen Förderrichtlinien des Bezirks Unterfranken erhobenen Daten sind erforderlich, um zu prüfen, ob die Förderung bzw. Auszahlung der beantragten Förderung benötigt wird.

Wenn keine oder keine vollständigen Angaben gemacht werden, kann der Antrag möglicherweise aus förderrechtlichen Gründen nicht bearbeitet werden. Das könnte dazu führen, dass eine Förderung nicht oder nicht in der beantragten Höhe bewilligt werden kann.

 

Die Datenverarbeitung und -nutzung erfolgt nach den Vorschriften der §§ 67 ff. SGB X i. V. m. Art. 6 Abs. 1 e), Abs. 2 und 3 DSGVO.

 

Ihre Daten können vom Bezirk Unterfranken im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung gem. §§ 67 d ff. SGB X an Dritte übermittelt werden, z. B. an andere Sozialleistungsträger i. S. d. § 35 SGB I, Gerichte, Strafverfolgungsbehörden, Haftpflichtversicherungen sowie entsprechende Stellen in anderen EU-Ländern.

 

Die Daten werden auch für statistische Zwecke verwendet (§§ 121 ff. SGB XII).

Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben gemäß § 84 SGB X für die Abwicklung der Leistungsansprüche sowie möglicher Erstattungs- und Regressansprüche erforderlich ist.

 

Weitergehende Informationen über Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auf der Homepage des Bezirks Unterfranken (http://www.bezirk-unterfranken.de/hilfen/sozialhilfen/m_22429).

Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.