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Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe nach §§ 67, 68 SGB XII

I. Angaben zur Person:

Bitte fügen Sie einen Nachweis über den ausländerrechtlichen Status bei.

Zuletzt polizeilich gemeldet in:

Daten des Betreuers

II. Einkommen

III. Vermögen

IV. Zahlungsverpflichtungen

V. Krankenversicherung

VI. Familienverhältnisse

Ehegatte / Lebenspartner / Partner

Kind/Kinder

Eltern

VII. Berufliche Situation

Ausgeübte Tätigkeiten

VII. Aufenthaltsverhältnisse vor der Aufnahme

(Bitte möglichst exakt und weit zurückgehend angeben!)

Kurze Begründung der Notwendigkeit der (teil-) stationären Hilfe nach §§ 67, 68 SGB XII

IX. Hinweise - Erklärungen

Richtigkeit der Angaben: Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben wahr sind und dass ich nichts Wesentliches verschwiegen habe. Mir ist bekannt, dass ich wegen wissentlich falscher oder unvollständiger Angaben strafrechtlich verfolgt werden kann und zu Unrecht erhaltene Hilfe zurückzahlen muss.

 

Mitwirkungspflichten: Mir ist bekannt, dass ohne die in diesem Antragsformular geforderten Angaben über die notwendige Hilfeleistung nicht entschieden werden kann. Ich bin darüber unterrichtet, dass ich jede Änderung der Familien‐, Einkommens‐  und Vermögensverhältnisse, vorübergehende Abwesenheit vom Wohnort (z. B. Krankenhausaufenthalt) unverzüglich und unaufgefordert dem Träger der Hilfe mitzuteilen habe.

 

Ermächtigungen – Datenschutz: Den Träger der Hilfe ermächtige ich hiermit ‐ soweit für die Hilfeleistung erforderlich ‐ die gerichtliche Betreuungsakte und Akten anderer Sozialleistungsträger einzusehen, von denen ich Leistungen erhalten, beantragt habe oder erhalte.

 

Ich entbinde meine behandelnden Ärzte und das letztbehandelnde Krankenhaus von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem Träger der Hilfe, soweit dies für die Entscheidung über die beantragte Hilfe erforderlich ist.

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Unterschrift Antragsteller

Innerhalb von 6 Wochen nach Aufnahmedatum erfolgt die Zusendung des Hilfeplans.

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Unterschrift Mitarbeiter Einrichtung/Träger

Nach dem Absenden wird Ihnen das ausgefüllte Formular zum Download bereit gestellt. Bitte dieses unterschrieben senden an: Bezirk Unterfranken, Silcherstr. 5, 97074 Würzburg.

Informationspflichten gemäß Art, 13, 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Verantwortlicher

Bezirk Unterfranken, Direktion der Bezirksverwaltung, Silcherstraße 5, 97074 Würzburg bezirksverwaltung@bezirk-unterfranken.de, Telefon 0931 7959 0 

Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter der Bezirksverwaltung, Silcherstraße 5, 97074 Würzburg, datenschutzbv@bezirk-unterfranken.de, Telefon 0931 7959 1625 

Die von Ihnen gem. § 67a SGB X erhobenen Daten sind erforderlich, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der beantragten Leistung vorliegen (§ 60 Abs. 1 SGB I). Bei fehlender Mitwirkung kann ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden (§ 66 SGB I).

 

Die Datenverarbeitung und ‐nutzung erfolgt nach den Vorschriften der §§ 67 ff. SGB X i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c), Abs. 2 und 3 DSGVO.  

 

Ihre Daten können vom Bezirk Unterfranken im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung gem. §§ 67d ff SGB X an Dritte übermittelt werden, z. B. an andere Sozialleistungsträger i. S. d. § 35 SGB I, Gerichte, Strafverfolgungsbehörden, Haftpflichtversicherungen sowie entsprechende Stellen in anderen EU‐Ländern.

 

Die Daten werden auch für statistische Zwecke verwendet (§§ 121 ff. SGB XII). Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben gemäß § 84 SGB X für die Abwicklung der Leistungsansprüche sowie möglicher Erstattungs‐ und Regressansprüche erforderlich ist.

 

Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auf der Homepage des Bezirks Unterfranken (https://www.bezirk‐unterfranken.de/hilfen/sozialhilfe/53.Sozialhilfe.html). Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter. 

 

Geltendmachung von Ansprüchen: Sofern ich einen Anspruch gegen einen Dritten geltend machen sollte, werde ich den Träger der Hilfe unverzüglich informieren.

 

Sind die Voraussetzungen für Kriegsopferfürsorge erfüllt, wird diese Hilfe hiermit beantragt und die Zustimmung nach § 54 Abs. 2 der Verordnung zur Kriegsopferfürsorge (zur Leistung von Amts wegen) erteilt.

Weitere Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO finden SIe unter:

www.bezirk-unterfranken.de