Das Bürgerkonto (BayernIDist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

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Antrag auf Genehmigung zum Fischbesatz gemäß § 22, Abs. 2, AVBayFiG

Angaben zum Antragsteller

Angaben zum Fischwasser

Falls der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der/die Fischereiberechtigte des betroffenen Gewässers/Gewässerabschnittes ist, bitte den Fischereiberechtigten ergänzen.

Angaben zum Fischereiberechtigten

Angaben zum Fischbesatz

Angaben zum Zeitraum des Fischbesatzes


Weitere Informationen

Besatznachweis:

 

Der Besatz ist anhand von Rechnungsbelegen beim zuständigen Landratsamt nachzuweisen.

 

Zusätzlich wird auf § 22, Abs. 4, AVBayFiG hingewiesen:

 

„Der Fischereiausübungsberechtigte hat Aufzeichnungen über die durchgeführten Besatzmaßnahmen zu führen, aus denen Ort und Zeit der Maßnahme sowie Art, Alter, Menge und Herkunft der eingesetzten Fische zu entnehmen sind. 2Die Aufzeichnungen sind mindestens drei Jahre lang aufzubewahren und der Kreisverwaltungsbehörde auf Verlangen vorzulegen.“

Nach dem Absenden wird Ihnen das ausgefüllte Formular zum Download bereit gestellt. Bitte dieses unterschrieben an die Fischereifachberatung des Bezirks Unterfranken senden: Fischereifachberatung, Silcherstr. 5, 97074 Würzburg oder per E-Mail an fischerei@bezirk-unterfranken.de.