Die von Ihnen aufgrund der jeweiligen Förderrichtlinien des Bezirks Unterfranken erhobenen Daten sind erforderlich, um zu prüfen, ob die Förderung bzw. Auszahlung der beantragten Förderung benötigt wird.
Wenn keine oder keine vollständigen Angaben gemacht werden, kann der Antrag möglicherweise aus förderrechtlichen Gründen nicht bearbeitet werden. Das könnte dazu führen, dass eine Förderung nicht oder nicht in der beantragten Höhe bewilligt werden kann.
Die Datenverarbeitung und -nutzung erfolgt nach den Vorschriften der §§ 67 ff. SGB X i. V. m. Art. 6 Abs. 1 e), Abs. 2 und 3 DSGVO.
Ihre Daten können vom Bezirk Unterfranken im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung gem. §§ 67 d ff. SGB X an Dritte übermittelt werden, z. B. an andere Sozialleistungsträger i. S. d. § 35 SGB I, Gerichte, Strafverfolgungsbehörden, Haftpflichtversicherungen sowie entsprechende Stellen in anderen EU-Ländern.
Die Daten werden auch für statistische Zwecke verwendet (§§ 121 ff. SGB XII).
Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben gemäß § 84 SGB X für die Abwicklung der Leistungsansprüche sowie möglicher Erstattungs- und Regressansprüche erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auf der Homepage des Bezirks Unterfranken (http://www.bezirk-unterfranken.de/hilfen/sozialhilfen/m_22429).
Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.